Reklamationsverfahren für den Großhandel
Dieses Reklamationsverfahren für den Großhandel (nachfolgend "Reklamationsverfahren" genannt) regelt die Art und Weise und die Bedingungen für die Reklamation von Mängeln an Waren, die ein Unternehmer oder eine juristische Person über den Online-Shop SkyGear s.r.o. bei unserer Gesellschaft gekauft hat:
SkyGear s.r.o., mit Sitz in Jince 360, 262 23 Jince
ID: 19334591
STEUER-ID:
eingetragen: im Handelsregister des Stadtgerichts Prag, C 384611
Lieferadresse: SkyGear s.r.o, Rpety 120, 268 01 Hořovice
Telefonnummer: +420 733 653 563
Kontakt-E-Mail: info@skygear.cz
Haftung des Verkäufers für Mängel
(1) Der Verkäufer haftet dafür, dass die Ware bei der Übergabe frei von Mängeln ist. Das bedeutet, dass die Ware beim Empfang insbesondere:
in der vereinbarten Menge vorhanden ist;
der zwischen dem Käufer und dem Verkäufer vereinbarten Beschaffenheit und Ausführung entspricht, ggf. nach dem vereinbarten Muster oder Modell, ggf. nach dem aus dem Vertrag ersichtlichen Verwendungszweck, ansonsten für den normalerweise vorgesehenen Zweck;
ein Mangel der Ware liegt auch dann vor, wenn der Verkäufer dem Käufer eine andere als die zwischen ihnen vereinbarte Ware liefert;
die Ware frei von Rechtsmängeln ist, d.h. die Ware frei von Schutzrechten Dritter ist und die Ware mit den für die ordnungsgemäße Nutzung der Ware erforderlichen Unterlagen und Papieren versehen ist.
Der Verkäufer übernimmt keine Beschaffenheitsgarantie, es sei denn, dies ist ausdrücklich auf der Webschnittstelle oder in den Begleitdokumenten der Ware angegeben. Wenn für die Waren eine Qualitätsgarantie gilt, unterliegt diese Garantie den Bedingungen, die auf der Webschnittstelle oder in den Begleitdokumenten der Waren angegeben sind.
(2) Unterschiede in den Farbnuancen in der Realität und auf elektronischen Anzeigegeräten können nicht als Mangel der Ware angesehen werden.
Rechte des Käufers bei mangelhafter Leistung
(1) Die Rechte des Käufers aus einer mangelhaften Leistung richten sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, insbesondere nach den §§ 2099 bis 2117.
(2) Handelt es sich bei dem Mangel der Ware um eine wesentliche Vertragswidrigkeit, so stehen dem Käufer folgende Rechte aus mangelhafter Leistung zu:
Beseitigung des Mangels durch Lieferung einer neuen mangelfreien Sache oder Lieferung der fehlenden Sache;
Beseitigung des Mangels durch Nachbesserung der Sache;
eine angemessene Minderung des Kaufpreises; oder
Rücktritt vom Vertrag.
(3) Handelt es sich bei dem Mangel der Ware um eine unerhebliche Vertragswidrigkeit, so kann der Käufer verlangen:
die Beseitigung des Mangels; oder
einen angemessenen Preisnachlass auf den Kaufpreis.
(4) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die gewählte Art der Reklamationsbehebung bei der Meldung des Mangels mitzuteilen, andernfalls entscheidet der Verkäufer darüber. Die getroffene Wahl kann nur nach Absprache mit dem Verkäufer geändert werden.
Ist der Käufer der Ansicht, dass der Mangel eine wesentliche Vertragsverletzung darstellt, ist er verpflichtet, dem Verkäufer den Nachweis dafür zu erbringen.
Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass der Verkäufer bis zur Ausübung seines Rechts auf Minderung des Kaufpreises oder bis zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt ist, die fehlende Ware zu liefern oder den Rechtsmangel zu beseitigen (insbesondere die fehlenden Dokumente zu liefern).
(5) Ein Umtausch der Ware oder ein Rücktritt vom Vertrag kann nicht verlangt werden, wenn der Käufer die Ware nicht in demselben Zustand zurücksenden kann, in dem er sie erhalten hat. Dies gilt nicht, wenn:
eine Veränderung des Zustands infolge einer Inspektion zur Feststellung eines Mangels der Sache eingetreten ist;
der Käufer den Artikel vor der Entdeckung des Mangels benutzt hat;
der Käufer die Rückgabe der Sache in unverändertem Zustand nicht durch eine Handlung oder Unterlassung unmöglich gemacht hat; oder der Käufer die Sache vor der Entdeckung des Mangels verkauft oder die Sache bei ihrer üblichen Verwendung verändert hat; ist dies nur teilweise geschehen, so hat der Käufer dem Verkäufer das zurückzugeben, was er noch zurückgeben kann, und ihm insoweit Ersatz zu leisten, als er durch die Verwendung der Sache Nutzen gezogen hat.
Unmöglichkeit der Ausübung der Rechte aus der mangelhaften Leistung
(1) Dem Käufer stehen keine Rechte aus einer mangelhaften Leistung zu, wenn er den Mangel vor der Übernahme der Ware kannte oder wenn er den Mangel selbst verursacht hat.
(2) Die Mängelhaftungsansprüche gelten nicht für:
Verschleiß und Abnutzung durch normalen Gebrauch der Ware;
für Waren, die zu einem niedrigeren Preis verkauft wurden, und zwar nur in Bezug auf den Mangel, für den der niedrigere Preis vereinbart wurde, oder
wenn die Beschaffenheit der Ware es erfordert.
Reklamationsverfahren
(1) Der Käufer ist verpflichtet, eine Reklamation unverzüglich nach Feststellung des Mangels beim Verkäufer einzureichen. Die Kontaktadresse des Verkäufers ist für den Empfang der reklamierten Ware bestimmt.
2) Verbindliches Reklamationsverfahren:
Zur schnelleren Bearbeitung kann der Käufer den Verkäufer vorab telefonisch, per E-Mail oder schriftlich über die Reklamation informieren;
Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer über das Recht zu informieren, das er aus der mangelhaften Leistung gewählt hat, den Mangel zu beschreiben und/oder zu beschreiben, wie er sich äußert;
der Käufer hat die beanstandete Ware an den Verkäufer zu liefern (außer per Nachnahme, die vom Verkäufer nicht akzeptiert wird); bei der Versendung der Ware hat der Käufer diese in eine geeignete Verpackung zu verpacken, um eine Beschädigung oder Zerstörung zu verhindern;
der Käufer muss der Ware einen Kaufnachweis oder ein Steuerdokument - Rechnung, falls ausgestellt, oder ein anderes Dokument, das den Kauf der Ware belegt, beifügen.
3) Der Zeitpunkt der Reklamation ist der Zeitpunkt, an dem der Verkäufer die reklamierte Ware erhalten hat.
(4) Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch hat der Käufer Anspruch auf Erstattung der Kosten, die ihm bei der Reklamation der Ware in angemessener Weise entstanden sind. Der Käufer erkennt an, dass das Recht auf Erstattung dieser Kosten innerhalb eines Monats nach Ablauf der Reklamationsfrist geltend gemacht werden muss.
Dieses Reklamationsverfahren ist ab dem 1.6.2023 gültig und wirksam.